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Liezener Bezirksnachrichten
 
Liefer- und Zahlungsbedingungen
  • Preise:
    Zur Verrechnung kommen die preise laut der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste.
    Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 
  • Zahlungsbedingungen:
    Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 12% p.a. in Anrechnung gebracht. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht dem Lieferanten das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Überdies hat der Lieferant das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Bei Konkurs- und Zwangsausgleich entfällt jeglicher Nachlass. Leistungen, die eine 15%ige Agenturprovision rechtfertigen, sind die Übermittlung einer druckfertigen Unterlage bzw. elektronische Übermittlung des fertigen Sujets sowie die Übernahme des Delcredere und der Haftung für Copyrightfragen.
  • Lieferzeit:
    Die angegebene Liefertermine sind nicht verbindlich. Jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch Nichterscheinen oder verspätetes Erscheinen eines Auftrages entstehen, wird ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf das Erscheinen der Werbeeinschaltungen besteht demnach nicht. 
  • Periodische Arbeiten und Jahresaufträge:
    Umfasst der Auftrag die Durchführung regelmäßig wiederkehrender Druckarbeiten und ist weder ein Endtermin noch eine Kündigungsfrist vereinbart, dann kann ein solcher Auftrag nur durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Schluss des Kalendervierteljahres gelöst werden. Im Falle der Kündigung durch den Auftraggeber entfällt jeglicher Rabatt und sind die Rechnungsbeträge in voller Höhe zu bezahlen.
  • Beanstandungen und Schadenersatz:
    • Beanstandungen aller Art sind bei sonstigem Ausschluss innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige zu erheben.
    • Mängel eines Teiles des Inserates können nicht zur Beanstandung der ganzen Einschaltung bzw. des PR-Artikels führen.
    • Für Farbabweichungen und Druck- und Satzfehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen und Abweichungen von der ursprünglichen Vorlage, hervorgerufen durch den Druck oder die Farbdeckung wird nicht gehaftet. Diese Umstände berechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.
    • Schadenersatzansprüche können nur bei grobem Verschulden des Mediums erhoben werden und sind mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.
  • Beigestellte Materialien:
    Für vom Auftraggeber beigestellte Materialien bzw. auch unaufgefordert eingesandte Manuskripte (Disketten, CD`s, ZIP und dgl.) wird keinerlei Haftung übernommen. Diese werden nur auf ausdrücklichen Wunsch retourniert. Die Pflicht zur Aufbewahrung solcher Unterlagen endet 3 Monate nach dem Erscheinen der letzten Anzeige. Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer, dass das Inserat bzw. der PR-Artikel gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber hinsichtlich aller Ansprüche in diesem Zusammenhang schad- und klaglos gehalten.
  • Sonstige Bestimmungen: 
    • Die teilweise oder vollständige Vervielfältigung des Mediums und deren Inhalte sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung gestattet. Es besteht weiter ein Copyright auf sämtliche durch das Medium erstellte Werbeeinschaltungen. 
    • Das Medium ist zum Aufdruck seines Firmennamens oder seiner Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Insertion auch ohne ausdrückliche Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.
    • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsort ist Liezen; dies soweit nicht die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes zur Anwendung kommen.
    • Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

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