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Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung

Weil bei den Beitragsgeldern erstmals ein Überschuss erwartet wird, hat Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (Foto) kürzlich eine Reduktion des Arbeitslosenversicherungsbeitrags angekündigt.

Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung Foto: Christopher Dunker

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt seit dem Jahr 1995 im Regelfall unverändert sechs Prozent. Er gehört damit zu den höchsten in Europa. Zum Vergleich: In Deutschland liegt er bei lediglich 2,6 Prozent. Aufgrund erwähnten Überschusses wird er ab Jahresbeginn 2024 jedoch reduziert – zwar nur um 0,1 Prozent, in Summe bedeutet das aber immerhin eine Entlastung von rund 100 Millionen Euro. Weil der Beitrag von Arbeitgebern und -nehmern jeweils zur Hälfte getragen wird, kommt auch die Reduktion beiden Seiten in gleichem Ausmaß zugute.

Stärkung vollversicherter Beschäftigung

Im Gegenzug wird die sogenannte Dienstgeberabgabe, die für geringfügig Beschäftigte fällig wird, wenn die Lohnsumme aller geringfügig Beschäftigten 751,37 Euro übersteigt, um drei Prozentpunkte angehoben. Die Abgabe war bisher so geregelt, dass es in manchen Fällen attraktiver war, mehrere Beschäftigte geringfügig statt einen oder wenige vollversichert anzustellen. „Mein Ziel ist es, die vollversicherte Beschäftigung zu stärken und jene Auswirkungen der geringfügigen Beschäftigung zurückzudrängen, die negativ wirken“, so Kocher. ↖

»Die Beitragsgelder gehören der Versicherungsgemeinschaft von Dienstgebern und Dienstnehmern. Konsequenterweise sollen bei laufenden Überschüssen die Beiträge auch entsprechend abgesenkt werden.«
Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher



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