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Immobilienmarkt spürt einen leichten Aufwind

Ein hohes Zinsniveau, hohe Baustoffkosten und neue Kreditrichtlinien haben zu einer Vollbremsung am Bau- und Immobilienmarkt geführt. Experten geben zur regionalen Entwicklung Auskunft.

Immobilienmarkt spürt einen leichten Aufwind Foto: Petair - stock.adobe.com

Die Verbücherungszahlen bei Wohnungen sind österreichweit laut dem RE/MAX-ImmoSpiegel 2023 von 50.472 (2022) um -27,4 % auf 36.653 (2023) gesunken. Damit fehlen zum Vorjahr -13.819 Einheiten und zum Rekordjahr 2021 sogar -19.466. Wie sieht die Situation im Bezirk Liezen aus? Wir haben uns einige Meinungen von Experten in dieser Branche eingeholt.

Gerhard Zechmann von Remax Nature sieht die Talsohle bei  Immobilien durchschritten. (Foto: KK)Gerhard Zechmann von Remax Nature sieht die Talsohle bei Immobilien durchschritten. (Foto: KK)„Die aktuelle Marktentwicklung bei Wohnimmobilien, die steigende Nachfrage und die Rückmeldungen vom Markt lassen darauf schließen, dass es langsam wieder aufwärts geht. Auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind durchwegs positiv: Die Inflation geht weiter zurück, die Zinsentwicklung ist konstant bzw. zeigt nach unten. Wir gehen aber nicht davon aus, dass die Verkaufszahlen zeitnah das Niveau der Rekordjahre 2021 oder 2022 erreichen werden”, erklärt Gerhard Zechmann von Remax Nature.

Ähnlich beurteilen auch die Geschäftsführer von KR Real, Fabian Ringdorfer und Thomas Köberl, mit Büros in Schladming und Liezen, die Lage. „Das geplante Konjunkturpaket der Regierung sollte Wirkung zeigen und zu einer Belebung des Marktes führen. Die letzten Jahre waren durch Stagnation geprägt. Das Volumen an Objekten ist in allen Bereichen massiv gestiegen.“

Unterschiedlich stellt sich die Situation im Bezirk Liezen dar. In den touristischen Hochburgen wie Schladming, Ramsau und Ausseerland sind die Immobilienpreise naturgemäß sehr hoch. „Hier haben wir eigentlich einen sehr stabilen Markt, seit ungefähr zwei Monaten können wir sogar wieder einen leichten Anstieg verzeichnen“, erklärt Ringdorfer. Ähnlich sieht es auch Gerhard Zechmann: „Mittlerweile sehr gefragt ist die Region rund um die Wintersportzentren wie Aich, Gröbming. Trotz stark gestiegener Preise ist die Nachfrage gegeben.“ Diese Entwicklung ist bis in den Raum Öblarn, Irdning und Aigen/E. spürbar.

V. l. : Fabian Ringdorfer und Thomas Köberl, Geschäftsführer von KR Real, glauben, dass das Konjunkturpaket der Regierung für den Wohnbau zu einer Marktbelebung führen wird. (Foto: KK)V. l. : Fabian Ringdorfer und Thomas Köberl, Geschäftsführer von KR Real, glauben, dass das Konjunkturpaket der Regierung für den Wohnbau zu einer Marktbelebung führen wird. (Foto: KK)Ganz anders die Situation in Liezen. „Hier haben wir einen starken privaten Eigennutzermarkt und dadurch ist der Mietmarkt stark gestiegen“, erklärt Köberl von KR Real. So sieht es auch Gerhard Zechmann: „Das Angebot ist da, aber die Finanzierungsproblematik ist hier besonders ausgeprägt.“

Potenzial sehen alle Experten für den Raum Gesäuse, sofern man dort wohnen möchte. Hall und Weng sind beliebte Wohnorte mit noch leistbaren Grundstückspreisen. „Aber ein Neubau ist auch hier schwierig, da Bauträger eine gewisse Preisgrenze einhalten müssen und es nicht viele Bauwerber gibt, die da finanziell mitkönnen oder wollen“, wie Zechmann ergänzt.

Geförderter Wohnbau

Einen starken Impuls vom geplanten Konjunkturpaket verspricht man sich auch bei der Siedlungsgenossenschaft Ennstal. Durch das Kostendeckungsprinzip waren der Genossenschaft praktisch die Hände gebunden, aber durch das Konjunkturpaket und mittlerweile auch wieder fallende Baupreise sind wieder einige Projekte in der Pipeline. Neben einem frei finanzierten Wohnbau in Irdning sind Projekte in Liezen und Gröbming in Planung.

 

Details zum Konjunkturpaket

Zweckzuschüsse für Neubauten i. H. v. 780 Millionen Euro – Diese sind zur Hälfte für die Errichtung von Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen mit Kaufoption und zur Hälfte für die Errichtung von Mietwohnungen einzusetzen. Aus den Zweckzuschüssen können Förderungen an gemeinnützige oder gewerbliche Bauträger für Projekte im verdichteten und mehrgeschossigen Wohnbau vergeben werden.

Zweckzuschüsse für die Sanierung von Mietwohnungen i. H. v. 220 Millionen Euro – Diese können ausschließlich für Förderungen an gemeinnützige Bauvereinigungen vergeben werden.
Zinsunterstützung für Förderdarlehen zur Wohnraumschaffung – Die Länder können in den Jahren 2024 und 2025 niedrig verzinste Wohnbauförderungsdarlehen (Neubau oder Sanierung) mit einem Maximalzinssatz von 1,5 Prozent und bis zu einer Kreditsumme von 200.000 Euro an natürliche Personen vergeben.

Erhöhung der Absetzung für Abnutzung (AfA) – Für Wohngebäude für nach dem 31.12.2023 und vor dem 01.01.2027 fertiggestellte Wohngebäude können in den ersten drei Jahren jeweils 4,5 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Verbesserte Abschreibungsmöglichkeit für Sanierungsmaßnahmen – Künftig können auch Sanierungsmaßnahmen beschleunigt abgesetzt werden, für die eine Bundesförderung nach dem 3. Abschnitt des Umweltförderungsgesetzes (UFG) ausbezahlt wird, wodurch insbesondere ökologisch ausgerichtete „Nach-verdichtungen“ steuerlich begünstigt behandelt werden.

Öko-Zuschlag für Wohngebäude – Mit dem Öko-Zuschlag werden Sanierungsmaßnahmen bei vermieteten Wohngebäuden steuerlich attraktiviert. Für 2024 und 2025 kommt ein Öko-Zuschlag von 15 Prozent zur Anwendung.

Handwerkerbonus –  Der neue Handwerkerbonus fördert Arbeitskosten, die im Zusammenhang mit der Renovierung, Sanierung oder Schaffung von privat genutzten Wohn- und Lebensbereichen entstehen – neu auch für Neu- und Zubauten. Es werden pro Person, Wohneinheit und Kalenderjahr 20 Prozent der Arbeitskosten gefördert und das bis zu einem Förderbetrag von maximal 2.000 Euro im Jahr 2024. 2025 gilt eine Förderobergrenze von 1.500 Euro. Die Arbeitszeit muss in der Schlussrechnung gesondert ausgewiesen sein und je Rechnung mindestens 250 Euro betragen. Fahrtkosten oder Materialkosten sind nicht förderbar. Der Bonus gilt übrigens rückwirkend für Arbeiten, die ab dem 1. März 2024 begonnen wurden.

Sonderprogramm aus dem Energieeffizienztopf des Umweltförderungsgesetzes – Für 2024 und 2025 werden jeweils 120 Millionen Euro für die thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäuden für Vermieter mit Miete nach dem Kostendeckungsprinzip zur Verfügung gestellt.

Aussetzung der Nebengebühren für das Eigenheim – Die Grundbucheintragungs- und die Pfandrechtseintragungsgebühr werden unter bestimmten Voraussetzungen befristet von 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2026 ausgesetzt. Der Hauptwohnsitz muss für mindestens fünf Jahre begründet werden. Freibetrag von € 500.000, ab einem Kaufpreis von 2 Millionen Euro fällt die Aussetzung.

Aufstockung des Wohnschirms auf 125 Millionen Euro – Die Budgetmittel für den Wohnschirm werden im Jahr 2024 von 65 Millionen auf 125 Millionen Euro erhöht. Der Wohnschirm richtet sich an Personen, die ihre Miete nicht mehr bezahlen können und dadurch von Delogierung bedroht sind sowie an Personen mit geringem Einkommen, die von teuerungsbedingten Energiekostenrückständen betroffen sind.

Kompetenzänderung zur Wohnraummobilisierung – z. B. Einhebung von Nebenwohnsitz- oder Leerstandsabgabe



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