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Wer sein Fahrzeug liebt, der bremst ab sofort besser

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Seit Beginn dieses Monats ist nach Raserei die Beschlagnahme von Fahrzeugen möglich. Sowohl an der Wirksam- als auch an der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme gibt es jedoch Zweifel.

Wer sein Fahrzeug liebt, der bremst ab sofort besser Foto: Gerhard Seybert – stock.adobe.com

Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung kann seit 1. März bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Hat der Fahrer eine einschlägige Vorstrafe, beispielsweise aufgrund der Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.

Gehört das Auto nicht dem Raser, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. Diese können aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen wird im Führerschein bzw. im Führerscheinregister ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug, mit dem die drastische Übertretung begangen wurde, eingetragen.

ÖAMTC zweifelt an Wirksamkeit der Maßnahme

Ob Rasern mit dieser Maßnahme tatsächlich das Handwerk gelegt wird, daran hat der ÖAMTC seine Zweifel. Überdies hat der Autofahrerklub auch rechtliche Bedenken. „Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden“, meint ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf.

Zahlreiche Stellungnahmen von renommierten Rechtsprofessoren konstatieren dem Gesetz laut Wolf zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit. „Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird“, so der Experte des Autofahrerklubs. Der ÖAMTC plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.



LBN-WOHIN
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